Trial Regeln
1 Freigabe
Die in der Folge angegebenen Regeln entsprechen dem FIM Trial Reglement 2008 und den Bestimmungen der OSK 2008 für den nationalen Trialsport in Österreich.2 Organisation der Veranstaltung
2.1 Basis für die Veranstaltungen
Der Club muss selbst tätig werden!Natürlich erfordert die Durchführung einer Veranstaltung zur Trial - ÖM einen entsprechenden Level. Das dadurch (überschaubare) Kosten und Arbeitsaufwand entstehen darf nicht vergessen werden.
Die Terminanmeldung eines nationale Trials hat bei der OSK zu erfolgen. Jeder bestätigte Club / Verein kann eine Veranstaltung anmelden. Die OSK verlangt die Kopie der Vereinsstatuten. Wenn der Verein noch nicht gegründet ist, kann dies durch eine Interessensgemeinschaft - bestehend aus drei namhaft gemachten Personen des zukünftigen Vereins (Namen und vollständige Adresse) eingereicht werden.
Die OSK prüft im Motorrad - Offroad Kollegium und dem Meisterschaftsausschuss die Vergabe einer Prädikatsveranstaltung bzw. die Termine. Danach erhält der Antragsteller eine OSK Musterausschreibung die vom Veranstalter zu ergänzen (Ort, Datum, Startzeit und Startintervall, Anzahl der Sektionen und Runden, etc.) und bei der OSK zur Genehmigung einzureichen ist.
Die OSK genehmigt die Veranstaltung (unter Umständen mit Anmerkungen) und verrechnet dem Veranstalter eine Kalender- und Prädikatsgebühr. Damit ist der erste Schritt abgeschlossen, die Veranstaltung ist offiziell und im Österreichischen Motorsportkalender eingetragen. Seitens des OSK Sekretariats werden auch die notwendigen OSK - Funktionäre (Sportkommissär und technischer Kommissär) benannt. Der Veranstalter kann natürlich einen Vorschlag an das OSK Sekretariat abgeben um den Kostenersatz für diese beiden Funktionäre möglichst gering zu halten.
Wichtig ist, dass der Veranstalter die Funktionäre wie Sportkommissär, technischen Kommissär, Rettungsdienst usw. aus der näheren Umgebung des Veranstaltungsortes (zeitgerecht) verpflichten kann. Außerdem ist ein Fahrtleiter zu nominieren. Dieser ist der Hauptverantwortliche für den Ablauf der Veranstaltung.
Die OSK schickt nach der Genehmigung des Datenblattes sämtliche für die Veranstaltung notwendigen Unterlagen:
Versicherungspolizze - Veranstalter Haftpflichtversicherung (€ 60,--), Gruppenunfallversicherung (€ 54,50).
Die Anschrift der zur Veranstaltung zugeteilten Funktionäre besorgt sich der Veranstalter und verständigt, diese. Weiters sind sie mit den notwendigen Veranstaltungsunterlagen zu versorgen!
Auch der Rettungsdienst ist vom Veranstalter selbst zu organisieren.
Jede Veranstaltung ist von den lokalen Behörden zu genehmigen (Einreichung bei der zuständigen Gemeinde).
2.2 Ablauf der Veranstaltung
Basis der Veranstaltungsabwicklung ist der Zeitplan der Sinnvollerweise auf der Infotafel auszuhängen ist. Inhalt zumindest:Eröffnung des Nennbüros.
Zeitraum der technischen Abnahme.
Zeitpunkt der Fahrerbesprechung (durch den Fahrtleiter).
Startzeitpunkt.
Zeitpunkt der Siegerehrung.
Die Startreihenfolge wird durch das Los bestimmt und erfolgt in Minutenintervallen. Die Startzeit jedes Fahrers wird auf der Punktekarte vermerkt.
Der Ablauf der Veranstaltung ist permanent durch den Fahrtleiter und den Sportkommissär zu überwachen.
Bei eventuell auftretenden Problem während des Veranstaltungsverlaufs sind die notwendigen Maßnahmen durch den Fahrtleiter bzw. Sportkommissär in der Form zu erledigen, dass der Verlauf der Veranstaltung möglichst wenig gestört wird. Keinesfalls sind Diskussionen vor Ort zu führen.
Bei Abgabe der Punktekarte aus der letzten Runde findet die Kontrolle der gesamten Fahrzeit jedes Fahrers statt. Zeitüberschreitungen die mehr als 30 Minuten betragen bedeuten den Ausschluss des Fahrers.
Das vom Fahrtleiter unterschriebene Endergebnis der Veranstaltung ist sofort nach eintreffen des letzten Fahrers der gewertet wird auszuhängen, womit 30 Minuten Protestfrist beginnen. Die Aushangzeit wird von Fahrtleiter mit dessen Unterschrift bestätigt.
Nach der Protestfrist (30 Minuten nach Aushangzeit) kann sofort die Siegerehrung beginnen. Dies natürlich nur dann, wenn das veröffentlichte Ergebnis unprotestiert und damit offiziell ist.
Die offiziellen Ergebnisse sind sofort nach der Veranstaltung an die OSK und die APA sowohl zu faxen als auch per E - Mail zu senden.
3 Grundlagen
- Jede Sektion ist in der Länge durch die Tafeln A (Sektionsanfang) und E (Sektionsende) gekennzeichnet und innerhalb von 90 Sekunden zu durchfahren. Der Beginn und das Ende der Zeitnahme wird durch ein deutlich hörbares Pfeifsignal mitgeteilt. Wird diese Zeitbegrenzung überschritten wird dies als Scheitern (= 5 Punkte) gewertet.
- Jeder Punkterichter wertet die Fahrt innerhalb seiner Sektion entsprechend den hier vorgegebenen Regeln. Die Wertung wird vom Punkterichter alleine vorgenommen (d. h. Fehler die von Zuschauern reklamiert werden gelten nur wenn sie der Punkterichter auch festgestellt hat). Sind mehrere Punkterichter in einer Sektion eingeteilt, kann die Sektion in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, aber nur der Hauptpunkterichter trifft die Entscheidung.
- Der Hauptpunkterichter muss jederzeit zu erkennen sein (z. B. durch Tragen des Funktionärslatzes).
- Der Punkterichter ist Sachrichter und daher ist kein Protest gegen einen Punkterichterentscheidung möglich.
- Jeder Fahrer hat das Recht darauf aufmerksam gewertet zu werden, weshalb der Punkterichter sich während der Fahrt eines Teilnehmers ausschließlich mit diesem befasst und keine Auskünfte erteilt, die Strecke repariert oder andere Tätigkeiten ausführt, die nicht zur Bewertung des Fahrers direkt notwendig sind.
- Die Punkterichter behandeln alle Teilnehmer freundlich. Erklärungen betreffend der Wertung können auf Anfrage (müssen aber nicht) gegeben werden. Auf keinen Fall hat der Punkterichter den Fahrstil zu kommentieren oder Tipps betreffend der Fahrtechnik zu geben.
- Allen Funktionären ist während der gesamten Veranstaltung der Alkoholgenuss untersagt.
- Der Punkterichter zeigt den aktuellen Stand der Fehler während der Fahrt des Teilnehmers in der Sektion durch ausstrecken der entsprechenden Finger an einer hochgehaltenen Hand an. Null Fehler werden als Faust angezeigt.
- Die Punktrichter geben im Rahmen ihrer Aufgabe klar verständliche Kommandos, wie die Anzeige, dass die Einfahrt in die Sektion frei ist, die Fahrtzeit überschritten ist, die Sektion noch nicht befahren werden darf usw. Dies kann auch durch eindeutig erkennbare Zeichen geschehen (Winken usw.).
- Jeder Fahrer hat die Sektion nur nach der eindeutigen Aufforderung des Punktrichters zu befahren. Ein Einfahren ohne diese Aufforderung wird als Scheitern gewertet. Nur dies stellt eine freie Sektion und eine einwandfreie Wertung sicher. Diese Aufforderung von andere Funktionären wie Beispielsweise der Zwicker oder Fahrtleiter gegeben sind unzulässig und ungültig.
- Jeder Fahrer gilt als in der Sektion sobald sich die Vorderachse seines Motorrades innerhalb der gedachten Linie nach den Begrenzungen des Streckenanfanges (A) bzw. vor der gedachten Linie der Begrenzungen des Streckenende (E) befindet.
- Wenn ein Fahrer in der Sektion scheitert kann der Punkterichter zur flüssigeren Abwicklung der Veranstaltung das Verlassen der Sektion auf einen kurzen weg vorgeben (für das Zwicken der Punktekarte hat der Fahrer aber auch dann zu sorgen). Ebenso kann er die Ausfahrt in einer einfacheren Spur vorgeben. Diese Anweisungen sind unbedingt zu befolgen, andernfalls sind Strafpunkte zu vergeben.
- Die Sektionen sind in aufsteigender Reihenfolge zu befahren. Dies ist vom Zwicker zu kontrollieren. Ein Verfehlen der Sektion (befahren in falscher Reihenfolge, oder überspringen) führt zu Strafpunkten (siehe dort).
- Jeder Fahrer darf die Strecke entsprechend besichtigen, dabei dürfen bereits im Bewerb befindliche Fahrer nicht beeinträchtigt werden. Der Bitte des Punkterichters zum Verlassen der Sektion ist folge zu leisten.
- Im Bereich der Ein- und Ausfahrten der Sektion dürfen keine Motorräder geparkt werden.
- In Zweifelsfällen ist immer zugunsten des Fahrers zu werten.
4 Bewertung in der Sektion
Für jeden beobachteten Fehler wird ein Punkt vergeben. Wenn mehr als 3 Fehler auftreten bleibt es bei 3 Punkten.Das Scheitern in der Sektion wird mit 5 Punkten (eventuell bereits durch Fehler vorliegende Punkte werden dann nicht mehr berücksichtigt) bewertet.
4.1 Zu bewertende Fehler (je 1 Punkt)
Als Fehler gilt:Jedes Abstützen des Fahrers oder des Motorrades (ausgenommen mit den Reifen, Fußrasten und Motorschutzplatte) auf dem Boden oder einem Hindernis (Baum, Felsen, etc.).
Es können auch gleichzeitig mehrere Fehler auftreten. Beispiele dafür sind das gleichzeitige Aufsetzen je eines Fußes rechts und links des Motorrades (= 2 Punkte).
4.2 Scheitern (= 5 Punkte)
Als Scheitern gilt:- Das Motorrad bewegt sich zurück (mit oder ohne Fehler).
Anmerkung: Es gilt jede Rückwertsbewegung als scheitern, also auch wenn das Motorrad beim seitlichen Versetzen ("Einrichten") eine erkennbare Rückwärtsbewegung erfährt. - Der Fahrer oder das Motorrad beschädigt oder verschiebt eine Markierung, Begrenzung oder ein Sektionsband.
Anmerkung: Eine Sektionsbeschädigung durch einen bei der Sektionsbewältigung gelösten Gegenstand (Stein, abgerissene Wurzel usw.) gilt nicht als Scheitern. - Der Fahrer steigt vom Motorrad ab (er berührt mit beiden Beinen auf der selben Seite oder hinter dem Motorrad den Boden).
Anmerkung: Der Fahrer steht hinter dem Motorrad (ist abgestiegen) wenn sich kein Teil der Maschine mehr zwischen seinen Beinen befindet. - Der Fahrer hat nicht beide Hände am Lenker, während er sich bei Stillstand abstützt.
- Das Motorrad berührt mit dem Vorder- oder Hinterrad den Boden außerhalb der Sektionsbegrenzung.
Anmerkung: Ein Abstützen außerhalb der Sektion im Sinne des Punkt 3.1 gilt nicht als Scheitern. - Der Fahrer erhält fremde Hilfe (egal welcher Art).
- Der Fahrer oder sein Betreuer/Mechaniker verändert die Sektion
- Der Betreuer/Mechaniker betritt ohne Erlaubnis des Punkterichters die Sektion. Mit Zustimmung des Punkterichters kann der Betreuer an gefährlichen Stellen Hilfestellung zur Verhinderung von Sturzschäden geben (ein Berühren des Fahrers stellt aber in jeden Fall eine Hilfe nach Punkt 4.2/f dar).
- Nicht dauerhaftes Ändern der Sektion durch den Betreuer oder Mechaniker (er drückt ein Band oder sonstiges Hindernis aus der Spur o. Ä.).
- Einfahren in eine Sektion, ohne Aufforderung des Punkterichters.
- Der Motor stirbt ab während sich der Fahrer abstützt oder irgendein Teil des Motorrads, ausgenommen die Reifen, den Untergrund berührt.
- Der Lenker des Motorrades berührt den Boden (Sturz).
- Der Fahrer fährt eine komplette Schleife und kreuzt seine eigene Spur mit beiden Rädern
- Verlassen der für die betreffende Klasse vorgeschriebenen Spur.
- Die Sektion ist nach 60 Sekunden noch nicht durchfahren.
5 Sonderfälle
Kein Fahrer kann eine bereits begonnene Sektion ein zweites Mal fahren. Wenn ein Fahrer in der Sektion durch ein - nicht durch ihm ausgelöstes - Sonderereignis (Beispielsweise nicht vermeidbare Behinderung durch einen Zuschauer, ein Kind läuft in die Strecke o. ä.) seine Fahrt unterbrechen muss, wird im Einvernehmen mit dem Punkterichter die Fahrt an der selben Stelle wieder aufgenommen und dieses Ereignis nicht gewertet (es gelten die Punkte vor und nach der Unterbrechung).6 Strafpunkte
Strafpunkte werden unabhängig von den Wertungspunkten (= zusätzlich) vergeben. Deshalb werden sie auch gesondert gezwickt (eigenes Feld oder in die Sektionsnummer der Punktekarte). Jede Lochung in diesem Bereich bedeutet 5 Strafpunkte.5 Strafpunkte sind zu vergeben wenn:
- Der Fahrer (oder sein Betreuer) die Entscheidung des Punkterichters nicht anerkennen.
- Der Fahrer (oder sein Betreuer) unsportliches Verhalten an den Tag legen (Beispielsweise den Punktrichter oder die Zuschauer beschimpfen). Die Sektion weiterfahren wenn vom Punkterichter ein Verlassen auf kurzen Weg angeordnet wurde.
20 Strafpunkte sind zu vergeben wenn:
Der Fahrer die Sektionen in falscher Reihenfolge befährt (Sektion verfehlt hat, eine nicht folgende Sektion vorzieht usw.)
Diese Abweichung ist nur durch den "Zwicker" zu erkennen und von diesen zu ahnden.
7 Ausschluss vom Bewerb
Der Ausschluss vom Bewerb kann bei lizenzpflichtigen Bewerben durch den OSK Sportkommissär, im GF Bereich durch den Fahrtleiter ausgesprochen werden. Der Ausschluss ist auszusprechen:- Bei grob unsportlichen Verhalten (Beispielsweise Beschimpfen der Punkterichter oder Funktionäre, absichtliches Beschädigen die Strecke oder andere Einrichtungen usw.).
- Beim Trainieren in der Sektion (dies gilt auch für den Zeitraum vor der Veranstaltung).
- Beim Fahren mit dem Motorrad ohne Helm (dies gilt auch für die Betreuer und Mechaniker) im gesamten Veranstaltungsbereich.
- Beim Fahren außerhalb der vorgegeben Fahrstrecken.
- Beim Tausch des Motorrades oder des Fahrers während des Bewerbes.
- Das Motorrad nicht dem technischen Reglement entspricht.
- Rücksichtslosem Verhalten.